Die Frage der Erhebung von Anliegerbeiträgen zur Sanierung städtischer Straßen hat in den letzten Wochen auch die Bürger in Fröndenberg bewegt. Kein Wunder angesichts des Zustandes vieler Straßen in unserer Stadt. Kein Wunder auch, dass die Problematik in Leserbriefen in der Presse ihren Niederschlag findet. Eingangs heißt es in einem der letzten da: „Nun erkläre mir doch jemand, warum ein Anlieger einer zu sanierenden Straße in NRW zwangsweise an den Sanierungskosten beteiligt wird und ein Bürger in einem anderen Bundesland nicht ?“
Genau besehen steckt die Antwort eigentlich schon in dem beobachteten Sachverhalt: Die Gesetzeslage ist in NRW anders als beispielsweise in Bayern, wo eine ähnliche Regelung, wie sie in NRW besteht, sogar rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft wurde. In Bayern war die Abschaffung darüber hinaus mit der Zusage der Landesregierung verbunden, den Kommunen die dadurch entfallenden Beträge durch Mittel des Landes zu erstatten.
In dem Leserbrief werden durchaus zutreffend die Probleme geschildert, die hierzulande für die Betroffenen sehr belastend, im Extremfall geradezu existenzgefährdend werden können. Dazu kommt noch die kaum zu erklärende offenbare Ungerechtigkeit, dass gerade finanzschwache Kommunen sich gezwungen sehen, hohe Anliegerbeiträge zu erheben, während z.B. bei der Sanierung der Schildergasse in Köln oder der Kö in Düsseldorf die sicher nicht gerade klammen Anlieger dieser Prachtstraßen ungeschoren blieben. Gleiches gilt im Prinzip auch für Anlieger an einer Landes- oder Kreisstraße.
Adressat für die Behebung dieser Problematik kann allerdings – und hier irrt der Leserbriefschreiber – nicht die Stadtverwaltung und schon gar nicht der Fröndenberger Rat sein: Die entscheidenden Vorgaben stehen nämlich im § 8 des Kommunalabgabengesetzes von Nordrhein-Westfalen. Eine „Mitsprache“ hat der Rat lediglich bei der anteiligen Festsetzung der Prozentsätze in einer entsprechenden Satzung.
Grundlage für die Berechnung des Beitrags müssen dabei die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße sein.
Eine grundlegende Änderung kann daher nur in einer Gesetzesänderung durch den Landtag NRW erfolgen.
Dass der Fröndenberger Rat die Nöte der Bürger ernst nimmt kann er also allenfalls in einem Appell oder einer Resolution an die Landesregierung und den Landtag in NRW deutlich machen.
Die Fröndenberger SPD befürwortet daher, parteiübergreifend eine entsprechende Resolution im Stadtrat zu beschließen. Sie sollte den gemeinsamen Appell an die Landesregierung richten, ähnlich wie in Bayern die Straßenabgabebeiträge abzuschaffen und durch Mittel des Landes auszugleichen.
Derartige Resolutionen sind in NRW schon von mehreren Kommunen eingebracht worden, so etwa in Leverkusen (10.12.2018), Radevormwald (11.12.2018) oder Morsbach (11.12.2018)
Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dürften sicher auch den Fröndenberger CDU- und FDP-Stadträtinnen und -räten näher liegen als ihre Parteiräson, zumal z.B die einstimmig beschlossene Resolution in Leverkusen auf einen Antrag der dortigen CDU erfolgte.
Für den Stadtverband der SPD Fröndenberg/Ruhr
Martin Streich