SPD Nein zur A46sieben – Die Fröndenberger SPD-Fraktion beantragt den Planungs- und Umsetzungsstopp der A46sieben.

 

Die SPD Fröndenberg/Ruhr unterstützte in der Vergangenheit die allgemeine Planung im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf Lückenschluss zwischen der A46 in Hemer und Arnsberg-Neheim als grundsätzlich sinnvoll. Doch die jahrzehntealte Planung wird den heutigen Ansprüchen und den ökologischen Gegebenheiten nicht mehr gerecht: Die ursprünglich veranschlagten Baukosten von rund 250 Millionen Euro haben sich durch die veränderte Linienführung, Gutachten und allgemeiner Baukostensteigerung für die 19 Kilometer auf rund 600 Millionen Euro (Stand: 2021) erhöht. Auch deshalb hat die SPD Fraktion im Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr nun beantragt, die Planung und Umsetzung der Autobahnverbindung A46sieben mit der Anschlussverbindung Wickede (Ruhr) abzulehnen.

Ein Neubewertung des BVWP schließt nun auch einen Korridor, der nordwestlich des Mendener Zentrums liegt, mit in die Planungen ein. Dieser erstreckt sich dabei längs des Verlaufs der Ruhr bis zur kommunalen Grenzen von Fröndenberg/Ruhr und Wickede. Mit einem vorgesehenen Ausbau als B7n in dreispuriger Ausbauweise und Abfahrten zu Fröndenberg/Ruhr-Zentrum und Langschede sind hier erhebliche Verkehrszuwächse zu erwarten. Das ist für Fröndenberg/Ruhr weder infrastrukturell verkraftbar noch den Anliegern zumutbar. Schon heute verkehren auf der B233, die durch das Langscheder Nadelöhr führt, über 20 000 Kraftfahrzeuge am Tag.

Die Ruhr in ihren 219 Kilometern Länge und das Ruhrtal stellen für die Region Rhein/Ruhr ein abwechslungsreiches und viel genutztes Naherholungsgebiet dar. Der Fluss ist ein einzigartiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Nirgendwo sonst ist die Artenvielfalt so groß wie im, am und auf dem Wasser. Aus der Ruhr und seine Zuflüssen werden im Jahr über 230 Millionen Kubikmeter Trinkwasser entnommen. Die zu erwartende Linienführung zum Trassenverlauf hätte zudem erhebliche Auswirkungen auf die Biodiversität und dem geschützten Lebensraum Ruhraue, für die sich die Stadt Fröndenberg/Ruhr in den letzten dreißig Jahren im hohen Maß eingesetzt hat.

SPD Damit E eine Chance hat

Die Angebote von öffentlichen Ladepunkten hinken der gestiegenen Nachfrage hinterher. Die Ladeinfrastruktur ermöglicht nur eine unzureichende Lademöglichkeit für ein großes Nutzerspektrum. Durch die Installation von Laternenladepunkten können E- Mobilisten unterwegs schnell nachladen. Und zum anderen können alle ohne eigenen Stellplatz einfach und günstig Strom tanken. Mittels intelligenter Ladekabel und geeichter Stromzähler kann der Kunde mit dem Stromanbieter separat abrechnen. Mit einer Ladeleistung von 3,4 kW sollen die Laternen eine praktische Ergänzung zu 22-kW-Ladestationen und Schnellladesäulen darstellen. Im Gegensatz zu klassischen Ladesäulen sollte jedoch auf Parkverbote verzichtet werden. Damit sich die Ladelaternen von ihren konventionellen Brüdern unterscheiden, sollten sie besonders gekennzeichnet werden.„Es geht darum, dass Autos überall ans Netz kommen müssen. Die SPD vertritt die Auffassung, die sinnvollste Möglichkeit, dies auch bezahlbar zu machen, ist, das zu nutzen, was schon da ist. In unserem Fall können das auch die Laternen im Fröndenberger Stadtgebiet sein“, erläutert der SPD Fraktionsvorsitzende Klaus Böning. 

Ladepunkte an Straßenlaternen sind, wenn die technischen Gegebenheiten es ermöglichen, für einen Bruchteil der Kosten von herkömmlichen Ladesäulen zu erstellen.

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Fröndenberg beantragt:

Der Rat der Stadt Fröndenberg möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen einen Fahrradweg entlang der Ardeyer Straße zwischen dem Ortsteil Ardey und Fröndenberg Mitte zu konzipieren und entsprechende Fördermittel aus dem BM Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit( BMU) zu beantragen.

Begründung:

Das BMU unterstützt die Klimaschutzinitiative – Klimaschutz im Radverkehr bis zum 31.12.2021 Kommunen bei der Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur. Eine sichere Radwegverbindung zwischen dem Fröndenberger Westen und der Stadtmitte ist nicht vorhanden. Die Kfz Belastung der Ardeyerstraße beträgt nach dem VEP von 2016 ca. 5000 Fahrzeuge. Mit dem Ausbau des Gewerbegebiets Schürenfeld ist eine Zunahme der Pendlerströme zu erwarten.

Eine Reduktion der Treibhausgasimmissionen durch einen gezielten Ausbau des Radwegenetzes als grünen Arbeitsweg , ist durch die Förderung des BMU realisierbar. Ein Umstieg vom motorisierten Kraftfahrzeug auf das umweltfreundliche Fahrrad kann nur gelingen wenn die Infrastruktur dafür geschaffen wird.

Entgegen der Presseverlautbarung ist der Antrag der SPD nicht identisch mit dem Antrag der FU Fröndenberg. Deren Antrag bezieht sich auf die Feldstraße von Frömern nach Ardey. Somit ist der Pressebericht dazu falsch, unserer bitte auf Richtigstellung wurde nicht nachgekommen

SPD Grundsätze für nachhaltiges Bauen festschreiben

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Fröndenberg beantragt: Grundsätze für nachhaltiges Bauen in der Stadt Fröndenberg festzuhalten, die bei der Ausweisung neuer Baugebiete sowie dem Neubau, der Sanierung und dem Ausbau von Straßen und Infrastruktur zu Grunde gelegt werden sollen. Die hier festgelegten Grundsätze sind mit den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, den Ansprüchen an die konkrete Planung und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit abzuwägen und in Einklang zu bringen.

Begründung :

Die Priorisierung von Bauleitplänen ist dahingehend anzupassen, dass Bebauungspläne, die der Innenentwicklung und Nachverdichtung dienen, bevorzugt zu behandeln sind. Diese Bebauungspläne dienen nicht nur zur Begrenzung des Flächenverbrauchs, sondern auch zum Schutz unbesiedelter, klimawirksamer Freiräume. Die Standortsuche für neue Baugebiete soll sich an den Einzugsradien von ÖPNV und Nahversorger orientieren.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes.

Von der Ausweisung reiner Wohngebiete wird weitestgehend Abstand genommen, um nach § 4 BauNVO beispielsweise die Ansiedlung von Kleingewerbe zu ermöglichen, das für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bietet wohnortnah zu arbeiten (z. B. bei Selbstständigkeit). Gleiches gilt bezüglich der Versorgung mit Dienstleistungen.

In Teilen eines ausgewiesenen Gebietes soll die Festsetzung getroffen werden, bei der Errichtung von Gebäuden bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft Wärme-Kopplung umzusetzen. (§ 9 I Nr. 23 b BauGB) Sowie in Teilen des Gebietes durch eine Festsetzung verbindlich geregelt werden soll, dass für Gebäude und für sonstige zu bestimmende bauliche Anlagen technische Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes verbindlich geregelt werden (z. B. Photovoltaik auf Dächern, an Lärmschutzwänden, Böschungen, Zäunen u. ä., Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung).

Falls in den auszuweisenden Gebieten gegeben, ist eine verbindliche städtebauliche Vereinbarung mit den Grundstückskäufern zu schließen, vorhandene bzw. geplante Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung zu nutzen. Als gewerbliche Nutzung sind Anlagen zu Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Dorf-, Kern- und Mischgebieten sowie Gewerbe- und Industriegebieten als Nutzungsart allgemein zulässig. In allgemeinen Wohngebieten sollten solche Anlagen als „ausnahmsweise zulässig“ festgesetzt werden. Unzulässig sind solche Anlagen in reinen Wohngebieten. Auch deswegen sollte auf die Ausweisung von reinen Wohngebieten weitestgehend verzichtet werden. Darüber hinaus sollten in allen Gebieten nach §§ 2-11 BauNVO Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien als Nebenanlagen zugelassen werden. Die Ausrichtung der Gebäudekörper kann hinsichtlich der solaren Wärmenutzung sowohl für Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen auf der Dachfläche als auch hinsichtlich einer direkten Nutzung solarer Energie durch die Einstrahlung auf die Wand- / Fensterfläche sinnvoll sein. Eine Ausweisung zur Stellung der Gebäude soll daher nicht verfolgt werden

Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung oder Betonierung sollen auf Grundflächen wie Stellplätzen und Zufahrten aus Gründen des Bodenschutzes wie auch der Anreicherung des Grundwassers als unzulässig festgesetzt werden. Größere von der Öffentlichkeit zu nutzende Stellplatzflächen sollen mit wasserdurchlässiger Bepflasterung (Rasengittersteine, Schotterrasen, min. 30 % Fugenanteil oder Ähnliches) festgesetzt werden.

Schotter- bzw. Steingärten sind aufgrund der ungünstigen Auswirkungen auf Wasserhaushalt und Artenvielfalt auszuschließen. Durch die Anpflanzung und Verwendung heimischer Pflanzenarten wird die Vielfalt geschützt. Über die ökologische Bedeutung hinaus hat der Vorgarten im Übergang vom öffentlichen zum privaten Freiraum auch einen großen Einfluss auf das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität eines Baugebiets .

Bei der Ausweisung neuer Baugebiete sowie dem Ausbau von Straßen ist die Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Stand der Technik zu verfolgen. Es soll eine Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses und eine Reduzierung der Kosten für die Ver- und Entsorgung des Gebietes erreicht werden durch die dezentrale Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser. Zur Schonung von Trinkwasserreserven sollen Brauchwassersysteme eingeführt werden.

Viele der aufgeführten Grundsätze haben ohne Mehrkosten für die zukünftigen Bauherren einen positiven Effekt auf den Energieverbrauch der Gebäudenutzung. Damit bringen diese Aspekte nicht nur einen Gewinn für die Eigentümer, sondern tragen auch zum Klimaschutz bei. Andere Festsetzungen dienen dem Erhalt eines möglichst natürlichen Wasserkreislaufs oder der Artenvielfalt. Die Durchmischung mit verschiedenen Gebäudetypen kommt den verschiedenen Bedarfen nach Wohnraum, der durch die vielfältigen Familien- und Personenstrukturen sowie Einkommensverhältnissen benötigt wird, nach. Gleichzeitig werden so Personengruppen unterschiedlicher Lebensstile und -alters zusammengebracht, was einen Austausch und gegenseitige Unterstützung fördert. Der oder die Klimabeauftragte der Stadt Fröndenberg sollte allen Bauwilligen während der Planung mit Hilfen und Informationen zum Thema klimaschonenden Bauen und Hilfestellung bei der Fördermittelgewinnung zur Seite stehen. Die aufgeführten Grundsätze geben den ausführenden Planern eine Richtschnur, die ausreichend Gestaltungsspielraum lässt und an die tatsächliche Planungssituation anzupassen ist.

05. Februar 2021

Der Kinder und Jugendförderplan 2021 – 2025 ist mit der Begleitung und
Beratung des Sachgebietes Kinder- und Jugendförderung durch das
Beratungsunternehmen „Squirrel and Nuts“, der Kooperation der Windmühle und den evangelischen Jugendreferenten 2018 entworfen worden. Im Juli 2020 vom Jugenddezernenten Thorsten Göpfert in die politische Beratung so wie jetzt verabschiedet, in den Jugendhilfeausschuss eingebracht worden.“ Es kann festgehalten werden, dass die Angebote der Kinder- und Jugendförderung großen Zuspruch finden und gewollt sind. Sie sind in der Breite bekannt und werden wie in der Vergangenheit auch von der SPD unterstützt.“ So Taner Cegit Vorsitzender
des Ausschusses Generationen und Sport.
Die Kinder- und Jugendarbeit in Bönen, Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede arbeitet gezielt dagegen, durch Armut an Bildung und Ressourcen benachteiligt zu sein. Sie setzt sich für Nachteilsausgleich und Chancengleichheit ein und sichert
einkommensunabhängig allen Kindern den gleichen Zugang zur Offenen Kinderund Jugendarbeit (OKJA). Dem Versorgungsauftrag folgend haben die drei Kommunen jetzt den Erhalt der OKJA langfristig gesichert. Die SPD Fröndenberg steht für die nachhaltige Kinder und Jugendarbeit ein. Der Jugendhilfeplan und seine Auswirkungen sind der Notwendigkeit der gesellschaftlichen Vorsorge geschuldet und vermeiden unter Umständen spätere Fehlentwicklungen.

Die SPD organisiert Fröndenbergs Teilnahme beim 2. „RuhrCleanUp“:
Ruhr und Ruhrufer werden am 11. September von Müll befreit. Jeder und jede, ob groß, klein, jung, alt, üppig, schmal, laut, leise, weiß, schwarz, bunt – alle sind eingeladen mitzumachen!
Die Ruhr ist 219,3 Kilometer lang – es gibt viel einzusammeln und aufzupicken, von der Quelle im Sauerland bis zur Mündung in Duisburg. Erst recht am Ende der Grillsaison im Corona-Jahr 2021. Macht mit, in Fröndenberg an der Ruhr!
Treffen am Kettenschmiedemuseum im Himmelmannpark

Antrag zur Erstellung eines Spielflächenbedarfsplans für Fröndenberg

die SPD Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Spielflächenbedarfsplans für Fröndenberg zu beauftragen und dafür Haushaltsmittel von 30.000 Euro bereitzustellen.

Begründung:

Der Spielflächenbedarfsplan der Stadt Fröndenberg soll eine Übersicht zu den Grundlagen der Spielflächenplanung und den darauf basierenden aktuellen Bestands- und Bedarfsermittlungen im Stadtgebiet Fröndenberg bieten. Ein Spielflächenbedarfsplan kann nicht zu jedem Zeitpunkt eine Aktualität gewährleisten, da sich das Stadtbild kontinuierlich verändert. Dieser naturgemäß dynamische Prozess der Stadtentwicklung – und somit auch die Entwicklung der Spielflächen – kann einige der Daten im Laufe der Zeit überholen. Daher ist auch der Spielflächenbedarfsplan eine sich kontinuierlich weiterentwickelnde Arbeitsgrundlage, die sich den aktuellen Entwicklungen und Bedürfnissen der Stadtentwicklung anzupassen hat.

Insofern soll er in regelmäßigen Abständen überarbeitet aufgelegt werden.

Der Spielflächenbedarfsplan soll, neben den allgemeinen Grundlagen, die Spielflächenbereiche in Abhängigkeit der Sozialraum–Kenndaten beinhalten, ebenso die Lage und Zugänglichkeit sowie Art und Gestaltung der Spielanlage.

Ziel soll eine Integration der unterschiedlichen Alters – und Nutzergruppen sein.

Große Spielflächen sollen möglichst abwechslungsreich und attraktiv gestaltet werden und einfache Anpassungsmöglichkeiten als Reaktion auf demografische Erfordernisse schnell umgesetzt werden können.

Die vorhandenen finanziellen Mittel werden so bedarfsgerecht eingesetzt und eine zielorientierte Spielplatzplanung ermöglicht.