Die Bezeichnung »Hähnchen« gilt für männliche wie weibliche Masthühner gleichermaßen. 97 Prozent der Hühner leben in konventioneller Bodenhaltung. Wie in anderen Bereichen der Landwirtschaft hat auch in der Mastgeflügelhaltung in den vergangenen Jahrzehnten ein starker Strukturwandel stattgefunden. Dies lässt sich am deutlichsten bei der Masthühnerhaltung beobachten: Die Anzahl der Betriebe ging zwischen 1999 und 2020 um rund 30 Prozent zurück, während sich die Gesamtzahl der Masthühner im gleichen Zeitraum um 90 Prozent erhöhte.
Obwohl große Betriebe nur einen Anteil von 20 Prozent an der Gesamtbetriebszahl haben, werden dort fast 80 Prozent aller Masthühner gehalten. In Betrieben mit weniger als 10.000 Mastplätzen leben gerade einmal ein Prozent aller Masthühner. Laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung liegt die maximal zulässige Besatzdichte in der Hähnchenmast bei 35 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter.
Das Preisbewusstsein der Verbraucher und der enorme Kostendruck auf landwirtschaftliche Erzeugnisse drängt immer mehr Betriebe in die Massentierhaltung. Auch die angeschobene „ Agrarwende“ konnte zwar die Größe der Legebatterien verbessern, aber hat keine Lösungen für die Massentierhaltungen auf den Weg gebracht. „Die gesetzgeberischen Versäumnisse werden auf die Kommunen und den betroffenen Anwohner abgewälzt.“ So der SPD Fraktionsvorsitzende Klaus Böning. „Die SPD Fröndenberg ist gegen eine Tierwohlgefährdene Massentierhaltung, wir treten ein für eine artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung“, so Klaus Böning weiter. Gleichwohl, es bleibt den Ratsvertretern nur die undankbare Aufgabe der Rechtmäßigkeit und dem gemeindlichen Einvernehmen zu zustimmen. Denn die Prüfung obliegt dem Kreis und den Aufsichtsbehörden und nur sie haben die Möglichkeiten auf Standort und Zulässigkeit einzuwirken. Die Zustimmung des Rates hat auch keine positive Bindungswirkung, wenn sie denn erfolgt.