Die Jusos Fröndenberg/Ruhr haben dem Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr mit Schreiben vom 8. April 2022 vorgeschlagen, eine*n Schülervertreter*in einschließlich Stellvertretung als beratende Mitglieder des städtischen Schulausschusses zu berufen. Die Posten sollen jährlich von der Schülervertretung der Städt. Gesamtschule Fröndenberg benannt werden dürfen. Damit greifen die Jusos eine Änderung des Schulgesetzes auf, die zum 9. März 2022 in Kraft trat.
Der Posten des*der Schülervertreters*in im Schulausschuss ist nicht neu. Über viele Jahre durfte die einzige Schülervertretung im Bereich der Stadt Fröndenberg/Ruhr – die der Gesamtschule – eine Person als Sachkundige*n Einwohner*in benennen, die die Interessen der Schüler*innen gegenüber der Stadt als Schulträgerin wahrnehmen durfte. Erst nach der Kommunalwahl 2020 wurde plötzlich beschlossen, einen solchen Posten nicht länger vorzusehen. Stattdessen sollten „Jugendvertreter [sic!]“ berufen werden.
Hintergrund sind rechtliche und wohl vor allem politische Bedenken in Hinblick auf die Größe des Schulausschusses, die sich der Verwaltung nach einem Bürgerantrag seitens Elternvertreter*innen auftaten.
Jugendvertreter*innen wurden aber seit nunmehr fast zwei Jahren nicht berufen, sodass es dem Schulausschuss seither ersatzlos an der wichtigen Stimme der Schüler*innen fehlt.
Dabei ist gerade die Schülervertretung das einzige, gesetzlich legitimierte Organ zur Wahrnehmung der Interessen der Schüler*innen einer Schule. Ab der fünften Klasse wählen diese ihre Sprecher*innen der Klassen und Jahrgangsstufen, die den Schülerrat bilden. Dieser wählt demokratisch die eigentliche „Schülervertretung“, bestehend aus den Schülersprechern*innen und weiteren Vertretern*innen, die in
Gremien wie der Schulkonferenz sowie gegenüber der Schulleitung, der Schulträgerin und der Öffentlichkeit auch schulpolitische Belange wahrnimmt, vergleiche § 74 Absatz 1 SchulG.